Der erste Schritt in einen neuen Lebensabschnitt.
Wir haben es erkannt , die Bevölkerung in Deutschland wird Älter und das soll kein Hindernis für sie sein. Ein Umzug mit Pflegegrad wird immer häufiger. Da ist es schön wenn es jemanden gibt der über Jahrzehnte weiß worauf es ankommt, der mit Erfahrung immer weiter wächst und sich seiner Kundschaft anpasst. Sie haben spezielle Wünsche und sind Woche für Woche aufgeregter, doch das wollen wir vermeiden. Ein Umzug im Alter ist stressig keine Frage, die Sachen die man mühsam erworben , und schwer erarbeitet hat können durch solch einen Wohnungswechsel nicht immer mitgenommen werden. Umso wichtiger ist es vertrautes zu erhalten damit man ein Stück vom alten zu hause behält. Wir sind auf den Umgang mit kompakten Möbeln vorbereitet. Egal ob es eine alte "Werdauer", Eisenberger oder Hellerauer Anbauwand ist, das ist nichts neues für uns und manchmal haben wir sogar noch das ein oder andere Ersatzteil dafür. Wir kennzeichnen Ihre Betten das jeder wieder in seiner vertrauten Matratze schlafen kann. Auf Wunsch übernehmen wir die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse / Pflegekasse so können sie sich auf Ihr neuen Lebensabschnitt konzentrieren.
Eine anschließende Haushaltsauflösung (besenrein) können wir für sie natürlich auch durchführen.
Im besten Fall liegt es nur an Ihnen ob Ihre neue Adresse auch ein gelungener Lebensabschnitt werden kann.
Wir sind für sie da ! Sprechen sie uns an .
Nach § 40 Abs. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) können die Pflegekassen subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen bis zu 4.180 Euro gewähren. Der Gesamtbetrag je Maßnahme nach Satz 3 ist auf 16.720 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt. Sinn und Zweck dieser Rechtsvorschrift ist, dass durch die Bezuschussung für den Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung wieder hergestellt oder erhalten wird.
Während der komplette Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung Pflegebedürftigen zur Verfügung steht, die mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet sind, können die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen auch für Versicherte geleistet werden, für die der Pflegegrad 1 bestätigt wurde. Damit erhalten Versicherte auch dann wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, sollte noch kein erheblicher Unterstützungsbedarf bestehen. Zum Zweck der Erhaltung und Wiederherstellung der Selbstständigkeit und Vermeidung schwererer Pflegebedürftigkeit wurde damit auch der Pflegegrad 1 mit der Möglichkeit der Gewährung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen leistungsrechtlich hinterlegt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 28a Abs. 1 Nr. 5 SGB XI. (Quelle: § 40 SGB XI)
Diese gesetzlichen Änderungen gelten nicht bloß für ältere Personen und Senioren. Losgelöst vom Alter gelten sie generell für Menschen mit einem Pflegegrad – und somit auch für Menschen mit Behinderung jeden Alters.
Wenn Menschen mit einem Pflegegrad innerhalb Deutschlands einen Umzug in eine geeignetere Wohnform planen, haben sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Diese Zuschüsse helfen dabei, die Kosten für den Seniorenumzug komplett zu decken oder zu reduzieren.
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug anfallen. Dies umfasst im Regelfall die Kosten für den Umzugstransport, wie beispielsweise den Umzugsdienst oder den Miettransporter. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt ab von der individuellen Situation, kann aber bis zu 4.180 Euro / Person betragen.